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Informationen

Die Rücknahme von Medikamenten

Hin und wieder kommt es vor, das wir darum gebeten werden, nicht mehr gebrauchte Medikamente, gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Zum Beispiel, weil ein Tier verstorben ist oder auch eingeschläfert wurde, die gerade angefangene Packung "Tabletten/Kapseln" nicht mehr verwendet werden kann, oder weil eine Therapie nach neuer Diagnose umgestellt werden muss und bereits erworbene Medikamente nicht aufgebraucht worden.


Leider stößt es dann häufig auf Unverständnis, wenn wir die Patientenbesitzer informieren müssen, Medikamente zur Entsorgung zwar selbstverständlich zurückzunehmen, abder den bereits gezahlten Betrag nicht zurückerstatten können.


Die tierärztliche Hauspotheke unterliegt einigen strengen Vorschriften, wie z.B. dem Arzneimittelgesetz (AMG) und der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV).


Diese untersagt die Rücknahme von bereits verkauften Medikamenten oder Ergänzungsfuttermitteln.


Verstöße gegen die dort beschriebenen Bestimmungen z.B. zur Lagerung, Prüfung und Entsorgung von Medikamenten können Ordnungswidrigkeiten (§97 Abs.3AMG) oder gar Straftaten (§§95 ff. AMG) darstellen.


Da wir über die korrekte Lagerung der Medikamente oder auch der Ergänzungsfuttermittel beim Patientenbesitzer im Unklaren sein müssen und abschließend der Vertriebsweg von Medikamenten auch gesetzlich exakt geregelt ist (§47 AMG Bezung von Arzneimitteln von entsprechenden Stellen) sind wir gezwungen von einer Rücknahme Abstand zu nehmen.

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